AGB/Datenschutz
Geschäftsbedingungen für die Fort- und Weiterbildung des IAOM Fortbildung GmbH und VPE BvbA/IAOM Österreich
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Fort- und Weiterbildung der IAOM Fortbildung GmbH und der VPE BvbA/IAOM Österreich:
Vorbemerkungen: Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text unserer AGB in der
Regel die männliche Form. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter. Wenn im Text
von der „IAOM“ die Rede ist, sind die IAOM Fortbildung GmbH oder die VPE BvbA/IAOM
Österreich gemeint.
1 Für die Fort- und Weiterbildungen gelten ausschließlich die hiesigen Bedingungen.
Mit der Anmeldung zur Fort- und Weiterbildung erkennt der Teilnehmer die Bedingungen an.
2 Der Schriftverkehr ist ausschließlich über den örtlich zuständigen Organisator des
Kursortes zu führen. Dieser ergibt sich aus der Anmeldung.
3 Der Vertrag über die Teilnahme an einer Fort- und Weiterbildung kommt durch die
Anmeldung des Teilnehmers im Internet unter Berücksichtigung der übrigen in diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Voraussetzungen zustande. Bei Fort-
und Weiterbildungsserien (mehr als ein Termin) bestätigt der Teilnehmer mit der
Anmeldung, dass er sich verbindlich für die komplette Fort- und Weiterbildungsserie
angemeldet hat. Das Fernbleiben von einzelnen Teilen entbindet den Teilnehmer nicht
von der Zahlungspflicht für die gesamte Fort- und Weiterbildungsserie.
Folgende Angaben sollten bei der Anmeldung möglichst getätigt werden:
Lehrgangsnummer, Lehrgangsbezeichnung, Name des Teilnehmers und Anschrift. Von
Teilnehmern ist mit der Anmeldung eine Kopie der Berufsurkunde beim Organisator des
Kursortes einzureichen. Bei einer Anmeldung zu Aufbaukursen sollte der Teilnehmer eine
Kopie der Teilnahmebestätigung der Vorkurse nachsenden.
4 Bei Schwangerschaft hat sich die Teilnehmerin vor Kursbeginn über
Kontraindikationen und damit verbundenen Einschränkungen zu informieren. Bei
Teilnahme an der Fort- und Weiterbildung ist durch die Schwangere zusätzlich der
Referent über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. Gleiches gilt bei einer Krankheit
des Teilnehmers, die einen Einfluss auf die Fort- und Weiterbildung oder den körperlichen
oder geistigen Zustand des Teilnehmers haben kann.
5 Sollte die Fort- und Weiterbildung bereits ausgebucht sein, wird der Teilnehmer
hierüber informiert. Bei Auslastung des Lehrgangs behält sich die IAOM vor, die
Teilnehmer nach der Reihenfolge der Anmeldung zu berücksichtigen. Es gilt dabei der
Erhalt der Online-Anmeldung beim Organisator des Kursortes. Es wird eine Warteliste
erstellt. Sobald der Teilnehmer in die Teilnehmerliste aufgerückt ist, erhält er eine
gesonderte Anmeldebestätigung.
6 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Fort- und Weiterbildung.
Eine Fort- und Weiterbildung findet grundsätzlich nur bei ausreichender Teilnehmerzahl
statt, welche von der IAOM pro Kurs festgelegt wird. Findet eine Fort- und Weiterbildung
nicht statt, z. B. bei höherer Gewalt, oder plötzlichem Ausfall des Referenten aus nicht
eingeplanten oder unvorhersehbaren Gründen, kann die Fort- und Weiterbildung
kurzfristig abgesagt werden. Bei einer Kursabsage wegen nicht ausreichender
Teilnehmerzahl wird dies vor dem geplanten Termin dem Teilnehmer auf einem von ihm
mitgeteilten Kommunikationsweg (in der Regel per E-Mail) mitgeteilt. Es erfolgt dann auch
keine Abbuchung der Kursgebühr. Eine bis zum Lehrgangsbeginn nicht erfolgte
Abbuchung ist kein Zeichen für eine Absage des Lehrgangs. Bereits überwiesene
Gebühren werden im Falle einer Absage der IAOM durch diese zurückerstattet.
Bei Absagen wegen nicht ausreichender Teilnehmerzahl oder aus sonstigen Gründen ist
die IAOM nicht verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.
7 Die IAOM behält sich vor, Referenten kurzfristig austauschen zu können, solange die
Fort- und Weiterbildung über das gleiche Thema handelt. Inhaltskriterien der Fort- und
Weiterbildung werden ausschließlich von der IAOM bestimmt. Sofern Zwischen- oder
Endprüfungen erfolgen, werden Entscheidungs- und Benotungskriterien von der IAOM
bestimmt.
8 Nach Vertragsabschluss ist die IAOM berechtigt, vom Vertrag auflösend
zurückzutreten
- wenn der Teilnehmer fällige und gemahnte Gebühren nicht bezahlt hat oder
- bei wiederholten Verstößen gegen die Fort- und Weiterbildungsordnung, die
Hausordnung oder gegen die Klinikordnung, sofern klinische Tätigkeiten zum Programm
gehören, oder
- bei verschuldeter oder nicht verschuldeter unregelmäßiger Teilnahme an der Fort- und
Weiterbildung und an der praktischen Tätigkeit, wenn nach Ansicht der IAOM das Fort-
und Weiterbildungsziel hierdurch gefährdet ist.
Eine Abmahnung hat der einseitig erklärten Vertragsauflösung voranzugehen, welche
dem Teilnehmer die Möglichkeit geben soll, bei den künftigen Terminen anwesend zu
sein. Bei Vorliegen einer der obigen Gründe samt Abmahnung im Falle des dritten
Grundes und Kündigung hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückzahlung von
Gebühren. Ebenso sind Schadenersatzansprüche gegen die IAOM ausgeschlossen.
9 Eine Teilnahmebescheinigung wird nur an den Teilnehmer ausgehändigt, der die
Fort- und Weiterbildung vollständig besucht und bezahlt hat.
10 Die Kursgebühr ist vom Teilnehmer zu überweisen. Der Teilnehmer erhalt in der
Regel vier bis sechs Wochen vor Kursbeginn unaufgefordert die Rechnung, welche dann
innerhalb von 10 Tagen fällig ist. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen durch den Teilnehmer
oder bei Rückbelastungen der Kursgebühr muss der Teilnehmer damit rechnen, dass der
Kursplatz bei ausreichender Nachfrage durch einen anderen Teilnehmer besetzt wird.
Kosten, welche durch eine Rücklastschrift entstehen, gehen zu Lasten des
Rechnungsempfängers. Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich. In einer nicht oder nicht
fristgemäß erfolgten Zahlung ist kein Rücktritt vom Vertrag oder eine Kündigung des
Vertrages zu verstehen. Eine Kursteilnahme ist nur nach vollständiger Bezahlung der
Kursgebühr möglich..
11 Absagen durch den Teilnehmer müssen schriftlich (in der Regel per E-Mail) erfolgen.
Die Nachweispflicht des Zugangs der Absage liegt beim Teilnehmer.
a) Die IAOM ist bei Absage eines Kurses oder eines Themen- (abend-) Vortrages
durch den Teilnehmer berechtigt, diesem folgende Gebühren zu berechnen:
- ab 6 Wochen vor Beginn der Fort- und Weiterbildung 40 % der Kursgebühr,
- ab 4 Wochen vor Beginn der Fort- und Weiterbildung 50 % der Kursgebühr,
- ab 2 Wochen vor Beginn der Fort- und Weiterbildung 75 % der Kursgebühr,
- ab 1 Woche vor Beginn der Fort- und Weiterbildung 100 % der Kursgebühr.
b) Für eine Absage einer gesamten Kursserie/Kursreihe der Fort- und Weiterbildung
betreffend der Manuellen Therapie durch den Teilnehmer gilt Folgendes:
- ab 6 Wochen vor Beginn der Fort- und Weiterbildung sind 12,5 % der gesamten Kursgebühr,
- ab 2 Wochen vor Beginn der Fort- und Weiterbildung sind 25 % der gesamten Kursgebühr
vom absagenden Teilnehmer zu bezahlen. Sollte der Teilnehmer einen Teil der Fort- und
Weiterbildungsserie seiner laufenden Kursserie/Kursreihe in eine andere
Kursserie/Kursreihe verschieben wollen bzw. müssen, fällt keine Umbuchungsgebühr an.
Es besteht kein Anspruch auf die Möglichkeit einer solchen Umbuchung. Sie ist nur
möglich, falls eine Fort- und Weiterbildung, in die umgebucht werden kann, stattfindet.
Allein die IAOM entscheidet über die Möglichkeit der Umbuchung.
12 Die Zahlungspflicht der vollständigen Kursgebühr gilt bei allen Fort- und
Weiterbildungen sowie Fort- und Weiterbildungsserien/-reihen auch bei einem
Nichterscheinen des Teilnehmers oder bei einem Abbruch der Teilnahme durch den
Teilnehmer. Eine Verpflegung bei Fort- und Weiterbildungen schuldet die IAOM dem
Teilnehmer nicht. Für nicht in Anspruch genommene freiwillige Leistungen der IAOM (z.B.
Verpflegung) ist eine Ermäßigung der Gebühr ausgeschlossen. Stellt der Teilnehmer für
einen durch seine Absage frei gewordenen Platz einen Ersatzteilnehmer, der sämtliche
Vertragsbedingungen erfüllt, so fallen keine Gebühren für die Person, die nicht teilnimmt,
an.
13 Bei Inanspruchnahme eines Prämiengutscheines oder einer ähnlichen anerkannten
Fördermöglichkeit ist durch den Teilnehmer unbedingt darauf zu achten, dass der
Gutschein seine Gültigkeit verliert und somit der Teilnehmer die Gebühren in voller Höhe
tragen muss, wenn die dem Gutschein zugrunde liegenden Kriterien nicht beachtet
werden. Im Regelfall darf der Gutschein nicht mit weiteren Fördergeldern kombiniert
werden und der Eigenanteil des Teilnehmers darf nicht von Dritten übernommen werden.
Der Teilnehmer haftet für die Gebühren, falls der Gutschein nicht einlösbar ist.
14 Teilnahmeberechtigt an ausgeschriebenen Fort- und Weiterbildungen in
Deutschland und Walchsee in Österreich sind - sofern in der Ausschreibung der Fort- und
Weiterbildung nichts anderes angegeben ist - nur Personen, die eine staatliche
Anerkennung als Physiotherapeut/in, Krankengymnast/in, Masseur/in und med.
Bademeister/in, Masseur/in oder die ggf. eine Anerkennung weiterer Heilberufe
nachweisen können. Eine Fotokopie der Berufsurkunde ist einzureichen.
Die Fort- und Weiterbildungen in Österreich sind entsprechend ihrer Ausschreibung für
bestimmte medizinische Berufsgruppen (meist für PhysiotherapeutInnen/
KrankengymnastInnen, teilweise auch für ÄrztInnen, ErgotherapeutInnen, (Heil-)
Masseure oder Sportwissenschaftler) konzipiert.
15 Für die inhaltliche Richtigkeit und Anwendbarkeit der vermittelten Inhalte der Fort-
und Weiterbildung haftet die IAOM nicht.
Explizit ist, dass im Kurs Erlerntes nur im Rahmen der jeweiligen gesetzlich geregelten
Berufsausbildung angewendet werden darf. Der Kursteilnehmer muss sich selbst darüber
entsprechend informieren, in welchen Grenzen er welche Leistungen erbringen darf.
16 Die im Gebäude der Fort- und Weiterbildung aushängende Hausordnung ist
einzuhalten.
17 Mitgeführte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Teilnehmers in
den Räumen des Organisators. Die IAOM übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine
Haftung. Die IAOM haftet für Sach- und Vermögensschäden des Teilnehmers nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit der Schaden durch die Teilnahme bedingt ist.
Weitere Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer selbst keinen Ersatz eines Dritten (z. B.
Versicherer) erlangen kann und sich ein vertragsuntypisches Risiko realisiert. Auch für das
Verhalten seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen haftet die IAOM nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Mit allen zur Verfügung gestellten Objekten ist sorgfältig
umzugehen. Jede missbräuchliche Benutzung ist untersagt. Der Teilnehmer haftet für alle
Sachschäden am Vermögen und Eigentum des Organisators, die durch ihn während der
Fort- und Weiterbildung verursacht werden. Der Teilnehmer hat die Pflicht,
Beschädigungen des Schulungsraumes und des Inventars unverzüglich dem Organisator
anzuzeigen.
18 Bei Demonstrationen/Übungen handelt der Teilnehmer auf eigenes Risiko. Der
Teilnehmer muss für seinen Versicherungsschutz wie Unfall, Haftpflicht, Diebstahl, etc.
selbst Sorge tragen und stellt die IAOM von Ansprüchen frei.
19 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle des E-Mail-Kontaktes oder
einer Anmeldung alle für die Kontaktierung erforderlichen persönlichen Daten,
insbesondere Namen, Anschrift, Berufsbezeichnung, Telefon-, Fax- u.
Mobilfunknummern, E-Mail-Adressen etc. EDV-mäßig erfasst, gespeichert und verwaltet
werden. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Die IAOM erhebt so
wenige Daten des Teilnehmers wie möglich. Die erhobenen Daten sind notwendig für die
sachgerechte Erfüllung des Vertrages und werden - auch digital - bearbeitet sowie
gespeichert. Der Teilnehmer stimmt der auch digitalen Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu Zwecken der Vertragserfüllung hiermit
ausdrücklich zu.
20 Ergänzungen und Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der
Schriftform und werden online gestellt. Im Übrigen kann das Formerfordernis nicht durch
mündliche Vereinbarung, konkludentes Verhalten oder stillschweigend außer Kraft
gesetzt werden.
21 Der Kurskomplex der IAOM ist als Fortbildung zur Zulassungserweiterung Manuelle
Therapie (MT) von den Spitzenverbänden der Krankenkassen / der VDEK (Verband der
Ersatzkassen e.V.) anerkannt.
Stand 13.01.2023
Datenschutz des IAOM Fortbildung GmbH
Klicken Sie hier an
Datenschutz Zoom-Webinar
Auf dieser Seite informieren wir Sie über die zur Nutzung von Zoom erforderliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
Wer ist verantwortlich für die Verarbeitung der meiner Daten?
Verantwortlich ist die
IAOM Fortbildung-GmbH, (Deutschland)
Vogelsangstraße 27, D-70176 Stuttgart
Geschäftsführer: Adrianus van Paridon
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Datenschutz habe?
Fragen zum Datenschutz können Sie an den Datenschutzbeauftragten der IAOM stellen:
Ad van Paridon: ad.v.paridon@gmail.com
Zu welchem Zweck sollen meine Daten verarbeitet werden?
Die Verarbeitung ist erforderlich zur Nutzung von Zoom, einer Videokonferenz-Plattform, zur Durchführung von Online-Webinaren, Meetings und individueller Betreuung und Beratung in Kleingruppen oder Einzeltreffen zwischen IAOM-Dozenten und Kursteilnehmern.
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Verarbeitung?
Die Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage Ihrer Einwilligung.
Welche personenbezogenen Daten meines Kindes werden bei Teilnahme an einer Zoom Videokonferenz verarbeitet?
Bei der Teilnahme an einer Zoom Videokonferenz ohne eigenes Nutzerkonto werden Metadaten zur Konferenz verarbeitet: Thema, Beschreibung (optional), IP Nummer des Teilnehmers und Informationen zum genutzten Endgerät. Bei Nutzung des IM Chats in Zoom sind die Chat Inhalte Gegenstand der Verarbeitung. Bei Bestehen eines Nutzerkontos (nicht erforderlich), werden außerdem folgende Daten verarbeitet: Vorname, Nachname, Telefonnummer (optional), E-Mail, Passwort, Profilbild (optional). Eine Speicherung von Videokonferenzen und IM Chats durch die IAOM kann erfolgen!
Wer hat Zugriff auf meine personenbezogenen Daten?
Die IAOM hat keinen Zugriff auf Nutzerkonten, falls solche von Kursteilnehmern erstellt werden. Alle Teilnehmer einer Videokonferenz haben Zugriff im Sinne von Sehen, Hören und Lesen auf Inhalte der Videokonferenz und IM Chats. Der Anbieter (ZOOM) hat Zugriff auf die verarbeiteten Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung und auf Weisung der IAOM.
An wen werden meine Daten übermittelt?
Zoom Video Communications, Inc., https://zoom.us/, welche die Zoom Videokonferenz Plattform betreibt, verarbeitet dazu die personenbezogenen Daten der Kursteilnehmer in unserem Auftrag. D.h. sie darf sie nur entsprechend unserer Weisungen und für unsere Zwecke und nicht für eigene Zwecke nutzen, d.h. weder für Werbung noch an Dritte weitergeben.
Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Die IAOM speichert keine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von Zoom. Videokonferenzen und IM Chats werden aufgezeichnet und durch die IAOM oder ZOOM gespeichert. Die Inhalte von IM Chats werden gelöscht, sobald ein Konferenzraum geschlossen wird. Die E-Mail-Adressen von Kursteilnehmern werden gespeichert, um auf weitere IAOM-Veranstaltungen aufmerksam zu machen (widerruflich).
Wenn Sie keine Informationen mehr über IAOM-Seminare bekommen möchten, senden Sie eine E-Mail an info@iaom.eu
Impressum
IAOM Fortbildung-GmbH, (Deutschland)
Vogelsangstraße 27
D-70176 Stuttgart
Geschäftsführer: Adrianus van Paridon, Geraldine van Paridon-Edauw, Omer Matthijs.
IAOM Österreich, VPE bvba
Priorijlaan 2, B-2900 Schoten
Steuernummer: BE475.337.216
Geschäftsführer: Adrianus van Paridon, Geraldine van Paridon-Edauw
Sollten Inhalt oder Gestaltung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungenen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmung einreichen.